Beispiele für Anfechtung im Insolvenzfall
- Der Lieferant verlängert auf Wunsch seines Kunden das Zahlungsziel. Nach vier Jahren tritt die Insolvenz ein. Der Insolvenzverwalter vermutet hinter der Zahlungszielverlängerung die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit und ficht alle vom nunmehr insolventen Kunden an seinen Lieferanten geleistete Zahlungen an. Diese haben sich über die Jahre auf EUR 700.000,-- belaufen. Im Kreditversicherungsvertrag bestand ein Kreditlimit über EUR 50.000,--, das ausreichend dimensioniert war, um offene Forderungen gegenüber diesem Kunden abzusichern.
- Der Kunde tritt an seinen Lieferanten mit dem Wunsch nach einem nachträglichen Ratenplan zu einer Forderung heran. Als Begründung gibt der Kunde an, Zahlungen von einem eigenen Kunden aufgrund Verzögerungen in einem Projekt noch nicht erhalten zu haben. Dem Lieferanten ist seine Beziehung zu seinem Kunden wichtig und stimmt daher der Vereinbarung eines Ratenplanes zu. Der Ratenplan wird vom Kunden erfüllt und beide Partner kehren wieder zu den üblichen Zahlungskonditionen zurück. Nach 8 Jahre muss der Kunde jedoch Insolvenz anmelden. Im Insolvenzverfahren stellt der Masseverwalter fest, dass vor 8 Jahren ein Ratenplan vereinbart wurde und somit der Lieferant von der drohenden Zahlungsunfähigkeit Kenntnis hatte. Er ficht daher die Rechtshandlung des Ratenplanes an, da durch diese die Gläubiger im Insolvenzverfahren benachteiligt wurden. Die damals erhaltenen Zahlungen müssen, so im Insolvenzverfahren die Anfechtung bestätigt wird, an die Masse bezahlt werden.
Weitere Beispiele aus der Praxis
- "Alpine"-Insolvenz: OGH entscheidet in Anfechtungsklage gegen die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse. Zum Beitrag
- "Alno"-Insolvenz: Zahlungsunfähigkeit seit 2013. Zum Beitrag
- Insolvenzanfechtung trifft Bayer Levenkusen. Zum Artikel der F.A.Z.
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