Wie die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Ausgabe vom 11.08.2016 berichtet, hat der Oberste Gerichtshof einer Insolvenzanfechtung des Masseverwalters der Alpine Bau GmbH stattgegeben: Geklagt hatte dieser gegen die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, die bis rund einen Monat vor Insolvenzeröffnung Sozialversicherungsbeiträge von der Alpine Bau GmbH vereinnahmt hatte - also bis zu einem Zeitpunkt, in dem sich gegenüber anderen Gläubigern der Alpine die Verbindlichkeiten weiter aufbauten und - das ist der entscheidende Punkt - in den Medien bereits Berichte über die wirtschaftliche Krise der Alpine vorangegangen waren.

Berichte sind Insolvenzindikatoren - Die Presse, 11.08.2016

 

Der OGH verweist in seiner Entscheidung mitunter auch auf vorangegangene Entscheidungen, die auf eine "Erkundigungspflicht" des Gläubigers abzielen:

  • "Die Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise müssen Anlass sein, mit zumutbaren Mitteln Erkundigungen einzuziehen.", wobei bei bestimmten Großgläubigern "ein strenger Maßstab anzulegen ist, weil sie über entsprechende Ressourcen zur Bonitätsüberwachung ihrer Schuldner verfügen. Sie sind nach der Rechtssprechung ua zu Nachforschungen verpflichtet, wenn getroffene Ratenvereinbarungen nicht mehr eingehalten werden."

  • "Liegen Insolvenzindikatoren vor, darf sich der Anfechtungsgegner [Anm.: also beispielsweise der Lieferant der vom Schulnder Zahlungen erhalten hat] nicht mit der Behauptung des Schuldners über eine bloße Zahlungsstockung zufrieden geben, sondern muss diese überprüfen [sic!]." Überprüfen heißt laut OGH, dass der Schuldner folgende Unterlagen vorlegen muss:

    - "offenen Kundenforderungen und die vorhanden liquiden Mittel"
    - "die Liquiditätsplanung und insbesondere über den Stand der fälligen Schulden"
    - "Liquiditätsbilanz, offene Postenlisten, allenfalls letzte Bilanz"
  • Zur Frage der "Insolvenzindikatoren": Zu diesen zählen auch "übereinstimmende Medienberichte über die massive wirtschaftliche Krise eines Unternehmens"

Entscheidung OGH 3 Ob 92/16z

Hintergrund & Lösung

Die Grundlage für diesen Rechtsstreit bildet das Insolvenzrecht, das eine Anfechtungsmöglichkeit für Insolvenz-/Masseverwalter vorsieht um eine "Bevorzugung" einzelner Gläubiger zu vermeiden bzw. rückgängig zu machen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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