Kundeninsolvenz führt zu Forderungsausfall.

Wurde dem Kunden ein Zahlungsziel eingeräumt, also Kredit gewährt, so findet sich der Lieferant als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren wieder, aus dem unter Umständen eine Quotenzahlung lukriert werden kann. Diese Quotenzahlungen bewegen sich maximal (!) im niedrigen 2-stelligen Prozentbereich und meist darunter, sodass sich jedenfalls für den Lieferanten Auswirkungen bemerkbar machen. Diese Auswirkungen lassen sich an dem notwendigen Mehrumsatz festmachen, der erwirtschaftet werden muss, um einen Forderungsverlust zu kompensieren:

In dieser Darstellung findet aber nur die Kompensation des Ausfalles der Forderung Berücksichtigung. Aufgrund der Möglichkeit von Insolvenz-/Masseverwaltern im Insolvenzverfahren auch Zahlungen des Schuldners an den Lieferanten über einen Zeitraum von in Österreich und Deutschland über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren anzufechten, kann der zur Kompensation des gesamten Ausfalles (Forderung plus angefochtene Zahlungen) weitaus höher sein.

Anfechtung nicht kalkulierbares Risiko.

Folgende Faktoren machen Anfechtungen nicht abschätzbar:

  • Über welchen Zeitraum können Zahlungen rückwirkend angefochten werden? Sämtliche vom Abnehmer im Zeitraum von bis zu 10 Jahren an den Lieferanten geleistete Zahlungen.

  • Eine Zahlungserleichterung, z.B. in Form einer Ratenvereinbarung, oder eine Rücklastschrift, die einige Jahre zurückliegt können bereits ausreichend sein, eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter auszulösen – eine Anfechtung der vom Lieferanten erhaltenen Zahlungen ab „Kenntnis“ der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers, selbst wenn die Insolvenz erst einige Jahre später eintritt.

  • In Deutschland wird in fast jedem 8. Insolvenzverfahren angefochten, wobei durchschnittlich EUR 38.700 zurückgefordert werden.  Dieser Wert wird aber durch die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland (2014: 23.800) relativiert, sodass er nicht als Messlatte für das mögliche Risiko herangezogen werden kann.

 

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