In unserem Artikel vom 19.02.2015 haben wir darüber berichtet, dass der Insolvenverwalter des deutschen Billigstromanbieters "Teldafax" rund 100 Millionen Euro an Zahlungen vom Hauptzollmacht Kön zurückgefordert hat.

Die Grundlage für dieses Vorgehen bildet das deutsche Insolvenzrecht, wie Format berichtet:

"Die Zahlungsforderungen an den Bund hatte Bähr laut "Handelsblatt" gegen das Hauptzollamt Köln geltend gemacht. Grundlage für dieses Vorgehen des Insolvenzverwalters und die Klagen gegen Netzbetreiber ist das deutsche Insolvenzrecht, wie die Zeitung berichtete. Danach müsse ein Gläubiger alle Gelder zurückzahlen, die er von einem maroden Unternehmen noch erhalten habe, nachdem er von dessen Insolvenzreife erfahren habe. Durch diese Regelung wolle der Gesetzgeber eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger bei einer Insolvenz sicherstellen.

Dem Bericht zufolge hatte Bähr sein Vorgehen gegen das Hauptzollamt Köln bereits im Herbst 2011 angekündigt. Das Hauptzollamt habe noch Gelder von Teldafax vereinnahmt, nachdem es von der Insolvenzreife des Unternehmens wusste. Laut "Handelsblatt" schleppte sich Teldafax durch das Stillhalten des Hauptzollamtes aber noch fast zwei Jahre lang weiter, kassierte dreistellige Millionenbeträge von den Kunden und türmte so einen immer höheren Schuldenberg auf."

Weitere Anfechtungen über 200 Millionen Euro

Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus einige Netzbetreiber auf die Zahlung von insgesamt rund 200 Millionen Euro verklagt, berichtet das Handelsblatt.

 

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