COVID-19 & Kreditversicherung: Was ist zu beachten?

 

Bitte erfüllen Sie weiterhin Ihre Verpflichtungen („Obliegenheiten“) gegenüber Ihrem Kreditversicherer: Meldeverpflichtungen, Prämienzahlung, Kreditlimitanträge, etc. Sollten Sie durch Krankheitsfälle oder Quarantänemaßnahmen die vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können, so informieren Sie darüber bitte Ihren Betreuer von A.C.I.C. oder senden Sie uns ein E-Mail an office@acic.at. Wir stimmen dann die nächsten Schritte mit Ihnen gemeinsam ab.

Umstellung von Kunden auf Vorauskassa, beispielsweise nach einer Limitaufhebung/-reduktion: Sollten Sie planen, Kunden nur noch gegen Vorauskassa zu beliefern um Ihre eigene Liquidität zu erhöhen bzw. nachdem Sie eine Limitreduktion/-aufhebung erhalten haben, so stimmen Sie diesen Schritt mit Ihrem Kreditversicherer – gerne auch über Ihren Betreuer von A.C.I.C. – ab. Ihr Kreditversicherungsvertrag sieht möglicherweise vor, dass Zahlungen immer auf ältere Forderungen angerechnet werden.

Zahlungszielverlängerungen: Bitte beachten Sie unbedingt die Bestimmungen in Ihrem Kreditversicherungsvertrag, bevor Sie einem Kundenwunsch nach einer Zahlungszielverlängerung entsprechen. Es kann möglicherweise notwendig sein, Zahlungszielverlängerungen mit Ihrem Kreditversicherer abzusprechen. Ihr Betreuer von A.C.I.C. unterstützt Sie gerne.

Ratenpläne: Tritt ein Kunde zu einer bereits bestehenden Forderung auf Sie mit dem Wunsch zu, die Zahlung in Raten zu leisten und Sie wollen diesem Wunsch entsprechen, so ist eine Abstimmung mit dem Kreditversicherer notwendig, bevor (!) eine Ratenvereinbarung geschlossen wird. Suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrem Versicherer. Wir begleiten Sie gerne.

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