Anfechtungsrisiken
Unter einer Anfechtung versteht man das Recht des Insolvenz- oder Masseverwalters, bestimmte Rechtshandlungen anzufechten, die vor der eröffnung eines Insolvenzverfahrens vergenommen wurden. Ziel der Anfechtung ist es, Vermögenswerte einschließlich entgangener Zinsen wieder der Insolvenzmasse zuzuführen, die aufgrund einer Rechtshandlung nicht mehr der Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen.
Viele Rechtsordnungen weltweit kennen die Möglichkeit der Anfechtung. Die Problematik ist also keineswegs auf Österreich oder Deutschland begrenzt.
Im österreichischen Recht können Anfechtungen insbesondere auf folgenden Gründen beruhen:
- objektiver Begünstigung
- Kenntnis der Begünstigungsabsicht
- Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
- Benachteiligungsabsicht
- Vermögensverschleuderung
- unentgeltlicher Verfügungen
Insolvenzanfechtung - Ein kaum greifbares Risiko
Anfechtungsrisiken zählen zu den am schwierigsten einschätzbaren Risiken im Forderungsmanagement. Sie sind in wesentlichen Punkten nicht vorhersehbar:
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Zeitpunkt
Weder der Eintritt einer Insolvenz noch eine spätere Anfechtung durch den Insolvenz- oder Masseverwalter sind planbar. -
Höhe
Das finanzielle Ausmaß einer Anfechtung lässt sich im Vorfeld häufig nicht bestimmen, da Umfang und Anzahl der betroffenen Rechtshandlungen oft erst im Insolvenzverfahren festgestellt werden. -
Betroffene Forderungen und Rechtshandlungen
Es ist meist nicht vorhersehbar, welche Forderungen oder Rechtshandlungen im Zuge eines Insolvenzverfahrens angefochten werden können.
Der lange Arm des Masseverwalters – 10 Jahre
Besonders herausfordernd ist, dass bestimmte Anfechtungstatbestände Fristen von bis zu zehn Jahren vorsehen. In der Praxis beziehen sich Anfechtungen häufig auf Rechtshandlungen, die mehrere Jahre vor der Insolvenzeröffnung vorgenommen wurden. Durchschnittlich werden im Rahmen einer Anfechtung Rechtshandlungen aus den letzten vier Jahren vor Eintritt der Insolvenz geprüft und gegebenenfalls angefochten.
Insolvenzanfechtung in 120 Sekunden
In diesem kurzen Video erfahren Sie, was eine Insolvenzanfechtung konkret bedeutet, ob eine Kreditversicherung Schutz vor Anfechtungsansprüchen bietet und warum eine Risikovorsorge mit dem sperrigen Namen „Insolvenzanfechtungsversicherung“ Sinn macht.
Beispiele für Anfechtung im Insolvenzfall
Ein Lieferant verlängert auf Wunsch seines Kunden das vereinbarte Zahlungsziel....
Vier Jahre später tritt die Insolvenz des Kunden ein. Der Insolvenzverwalter vermutet, dass die Zahlungszielverlängerung ein Hinweis auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gewesen sein könnte, und fechtet daher die in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen an.
Im Laufe der Geschäftsbeziehung hat der Kunde Zahlungen in Höhe von ingesamt EUR 700.00,-- an den Lieferanten geleistet. Gleichzeitig bestand eine Warenkreditversicherung mit einem Kreditlimit von EUR 50.000,--, das ausreichend dimensioniert war, um offene Forderungen gegenüber diesem Kunden abzusichern.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass eine klassische Warenkreditversicherung zwar vor Forderungsausfällen schützen kann, Anfechtungsansprüche jedoch nicht automatisch umfasst. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen sinnvoll zu prüfen, ob neben dem Schutz vor Forderungsausfällen auch die Absicherung von Anfechtungsrisiken sinnvoll ist.
Ein Kunde tritt an seinen Lieferanten mit dem Wunsch nach einem nachträglichen Ratenplan zu einer Forderung heran...
Als Begründung nennt er ausstehende Zahlungen eines eigenen Kunden aufgrund projektbedingter Verzögerungen. Da dem Lieferanten die Geschäftsbeziehung zu seinem Kunden wichtig ist, stimmt er dem Ratenplan zu.
Der Kunde erfüllt die vereinbarten Ratenzahlungen vollständig und beide Unternehmen kehren anschließend zu den üblichen Zahlungsbedingungen zurück. Nach 8 Jahre muss der Kunde jedoch Insolvenz anmelden.
Im Zuge des Insolvenzverfahrens stellt der Masseverwalter fest, dass Jahre zuvor eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und somit der Lieferant von der drohenden Zahlungsunfähigkeit Kenntnis hatte. Die Vereinbarung des Ratenplans wird daher angefochten, da sie nach Auffassung des Masseverwalters zu einer Benachteiligung anderer Gläubiger geführt haben könnte.
Wird die Anfechtung im Insolvenzverfahren bestätigt, muss der Lieferant die damals erhaltenen Zahlungen an die Insolvenzmasse zurückführen. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass selbst viele Jahre zurückliegende Rechtshandlungen zu erheblichen finanziellen Risiken führen können.
Beispiele aus den Medien
"Alpine"-Insolvenz:
OGH entscheidet in der Anfechtungsklage gegen die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse. Die Presse berichtet
"Alno"-Insolvenz:
Zahlungsunfähigkeit seit 2013. Das Handelsblatt berichtet
Insolvenzanfechtung trifft Bayern Leverkusen:
Insolvenzanfechtung trifft deutsche Steuerzahler:
Lösungen – Insolvenzanfechtungsversicherungen
Gegen Forderungsausfälle infolge der Insolvenz eines Kunden kann mit einer Kreditversicherung Vorsorge getroffen werden. Diese bietet im Rahmen einer für den einzelnen Kunden festgesetzten Versicherungssumme Schutz für offene Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenz.
Was passiert aber bei einer Anfechtung im Insolvenzverfahren? Ob Forderungen, die durch ein Insolvenzverfahren wieder aufleben, vom Versicherungsschutz umfasst sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Ein Schadensfall wäre aber mit der Höhe des Kreditlimits jedenfalls begrenzt.
Als Reaktion auf diese besondere Risikosituation bieten Kreditversicherer heute verschiedene Lösungen zur Absicherung von Insolvenzanfechtungsrisiken an. Üblicherweise beinhalten diese auch eine Kostenbeteiligung des Versicherers bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen.
- Insolvenzanfechtungsversicherung in Form eines eigenen, selbständigen Versicherungsvertrages für Anfechtungsrisiken
- Erweiterungen zu bestehenden Kreditversicherungsverträgen
Sie sind an einem Angebot interessiert?
Die Grundlage unserer Tätigkeit ist ein Fragebogen, in dem wir die für die Erstellung eines Angebotes wichtigsten Eckdaten abfragen.
Vorteile für den Kunden des A.C.I.C.
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Anfechtungsrisiken sind komplex und werden häufig erst dann sichtbar, wenn bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. A.C.I.C. unterstützt Sie dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln.
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Beim Eintritt einer Insolvenzanfechtung, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und unterstützen Sie bei der Kommunikation und Abstimmung mit Versicherern.