GARANTIEVERSICHERUNG

Unter „Garantieversicherung“ wird eine durch eine Nicht-Bank, im Regelfall ein Versicherungsunternehmen, ausgestellte Garantie verstanden. Die Funktionsweise ist mit jener der Bankgarantie ident: Die Garantie kann jederzeit durch den Begünstigten abgerufen werden. Der Abruf löst einen Regressanspruch des Garantiegebers gegenüber dem Auftraggeber der Garantie aus.

Eine von einem Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellte Garantie bietet folgende Vorteile:

  • Keine Reduktion der Kreditlinien: Während Bankgarantien ähnlich dem Kredit dem Obligo der Bank zugerechnet werden und sich somit einschränkend auf Kreditlinien auswirken können, hat eine Garantieversicherung im Regelfall keine Auswirkung auf die Refinanzierung.
  • Internationale Akzeptanz: Besonders Garantien, die durch führende Kreditversicherer ausgestellt werden, sind international anerkannt und werden oftmals eher akzeptiert, als Garantien österreichischer Banken.

Insbesondere Kreditversicherer bieten folgende Arten an Garantien an:

  • Haft-/Deckungsrücklassgarantien
  • Anzahlungsgarantien
  • Erfüllungsgarantien
  • Gewährleistungsgarantien
  • Zahlungsgarantien (im Einzelfall)

Sie sind an einem Angebot interessiert? Die Grundlage unserer Tätigkeit ist ein kurzer Fragebogen, in dem wir die für die Erstellung eines Angebotes wichtigsten Eckdaten abfragen.

Vorteile für Kunden des A.C.I.C.

  • Wir geben Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten des Versicherungsmarktes und helfen Ihnen mit konkreten Empfehlungen bei der Entscheidungsfindung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Präsentation Ihrer Unternehmensdaten gegenüber dem Versicherer im Zuge der Bonitätsprüfung.

Kontakt

* Pflichtfelder
Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern und Ihre Zustimmung widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird dadurch nicht berührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.